Mit unserem Informationsbrief für Februar 2022 teilen wir Ihnen aktuelle Änderungen der Steuergesetzgebung mit. Behandelt werden folgende Themen:
- Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung bei Betriebsaufgabe
- Umsatzsteuer auf Ratenzahlungen
- Privates Veräußerungsgeschäft: Verkauf von Kryptowährungen
- Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
- Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2022
- Lohnsteuerbescheinigungen 2021
- Anforderungen an Rechnungen: Handelsübliche Bezeichnung
- Pflichtmeldungen zum Transparenzregister
Hier können Sie den aktuellen Infobrief herunterladen: Mandanteninformation Februar 2022