Mit unserem Informationsbrief für April 2022 teilen wir Ihnen aktuelle Änderungen der Steuergesetzgebung mit. Behandelt werden folgende Themen:
- Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware und Software nur noch ein Jahr
- Zufluss von Tantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer
- Privates Veräußerungsgeschäft: Verkauf von Kryptowährungen
- Vorläufige Steuerfestsetzungen im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
- Entwurf eines Vierte nGesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise
- Keine Schenkungsteuer auf Abfindung bei Scheidung
- Erbschaftsteuer: Billigkeitsmaßnahmen zur Lohnsummenregelung wegen der Corona-Krise
- Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen
Hier können Sie den aktuellen Infobrief herunterladen: Mandanteninformation April 2022